16/01/2026
Krankenkassen-Zusatzleistungen
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Nach Erhöhungen der Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel 2025/2026 bei vielen Krankenkassen lohnt sich ein genauer Blick auf die Zusatzleistungen Ihrer Kasse wie z.B. die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen.
Rund 100 Krankenkassen erstatten Osteopathie ganz oder teilweise. Die Höhe der Zuschüsse, Anzahl der Sitzungen und Voraussetzungen sind allerdings sehr unterschiedlich. Bei einer Beitragserhöhung zum Jahreswechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht noch bis zum 31. Januar 2026!
Vor Beginn einer osteopathischen Behandlung sollten Sie sich genau informieren, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt und welche Qualitätskriterien gelten.
Eine KrankenkassenLISTE des VOD bezüglich osteopathischer Behandlungen (derzeit 90 Kassen) finden Sie auf www.osteopathie.de/krankenkassenliste 🥳