
29/07/2025
Pech gehabt, wenn sich ein entzündet? Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem Fall geurteilt: Wer wegen Komplikationen nach einer
krank ist, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Richterinnen und Richter sehen das als selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit.
Was meint ihr, ist das gerecht?
Seid ihr schon wegen eines entzündeten Tattoos ausgefallen?
Quelle: Urteil des LAG Schleswig-Holstein, Az.: 2 Ca 278/24