28/04/2026
Psychotherapie darf nicht weiter zum Sparziel erklärt werden! Erst wird das psychotherapeutische Honorar um 4,5 Prozent gekürzt. Nun sieht das „Gesetz zur Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen“ weitere erhebliche Einsparungen für die ambulante Versorgung vor, die die Psychotherapie noch einmal ganz besonders treffen.
Nicht berücksichtigt wurde bei dem Gesetzesentwurf aber eine wichtige Ursache, warum die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt so belastet ist:
▶ weil die Gesundheitskosten für Bürgergeld-, bald Grundsicherungsbeziehende nicht vollständig aus Steuermitteln gedeckt werden.
Hier setzen unsere beiden Petitionen an:
1. Wir fordern die finanzielle Absicherung von Menschen in existenziell schwierigen Lebenslagen komplett aus Bundesmitteln, weil das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
2. Wir sehen es als eine Frage der Gerechtigkeit an, dass diese Kosten von allen Steuerzahlenden getragen werden, nicht nur von den gesetzlichen Versicherten und ihren Arbeitgebern, und sich alle am Solidarprinzip unserer Gesellschaft beteiligen.
3. Der Staat muss seiner originären Aufgabe der gerechten Verteilung nachkommen. Denn dann würden viele Kürzungen im ambulanten System überflüssig, die Versorgung gesichert und langfristig hohe Folgekosten aufgrund fehlender Behandlungen gespart werden.
Darum:
▶ Unterstützen Sie unsere Change.org-Petition und teilen Sie sie in Ihren Netzwerken, um Aufmerksamkeit für das Thema zu generieren und den Druck auf die Politik zu erhöhen.
▶ Parallel haben wir eine Bundestagspetition zur Prüfung eingereicht. Wir informieren Sie, sobald Sie auch hier zeichnen können.
Hier bei Change.org zeichnen:https://t1p.de/y7x79
und Link teilen!