25/11/2025
Ein Recht auf Sonderkündigung? Das hast du auch bei der Kfz-Versicherung! 📄
Der 30. November ist Stichtag für die Kündigung deiner Versicherung. Bis dahin sollte deine Kündigung bei deinem Versicherer eingegangen sein. Unter bestimmten Bedingungen darfst du aber auch nach dem November noch kündigen!
Diese drei Fälle eröffnen dir das Sonderkündigungsrecht:
💸 Beitragserhöhung – wenn dein Versicherer die Beiträge anhebt, darfst du innerhalb eines Monats kündigen.
💥 Schadenfall – sobald dir dein Versicherer seine Entscheidung zur Regulierung mitgeteilt hat, kannst du deinen Vertrag kündigen.
🔑 Fahrzeugwechsel – wenn du ein neues Auto bekommst, kannst du die Versicherung für das alte Fahrzeug beenden.
💡 Wichtig: Die Frist beträgt einen Monat, nachdem du über die Beitragsänderung oder die Entscheidung zur Schadenregulierung informiert wurdest.
Hast du schon einmal von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht?