14/12/2020
Offener Brief von podo deutschland als Antwort auf den Beschluß der Konferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzleramtes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ihrem Beschluss vom 13.12.2020 wird Podologie/Fußpflege erwähnt – dies halten wir für eine nicht ungefährliche Bezeichnung.
Neben den Podologen (früher: med. Fußpflegern) sind auch kosmetische Fußpfleger am Markt, die vorgeben, medizinisch arbeiten zu dürfen, was, wie Sie wissen, gesetzlich nicht gestattet ist.
Wir bitten um eine klare Abgrenzung zwischen „medizinisch“ und „kosmetisch“ bzw. „pflegend“. Der Podologe arbeitet medizinisch auch am kranken Fuß, der Fußpfleger pflegend am gesunden Fuß.
Wenngleich die Arbeit der Fußpfleger auch in diesen Zeiten durchaus wertvoll ist - sie behandeln z.B. Personen, die sich die Nägel nicht mehr selbst schneiden können und beugen so eventuellen Folgeschäden vor - ist eine von Staats wegen klare Trennung zwischen Podologie auf der einen Seite (das ist die Medizin) und Fußpflege auf der anderen Seite (das ist die Pflege) dringendst erforderlich.
Wenn die beiden Begriffe Podologie und Fußpflege einfach nebeneinandergestellt werden, fühlen sich kosmetische Fußpfleger berufen, medizinisch zu arbeiten. Dieser Umstand kann, da Fußpfleger weder über das Fachwissen noch die notwendige vorgeschriebene Hygiene verfügen, zu einer echten Gefahr werden.
Ich bitte Sie daher dringend, den Begriff Podologie OHNE Fußpflege zu verwenden und den Begriff Fußpflege OHNE den Zusatz „med.“/”medizinische”, um solche Verwechslungen zu vermeiden und Schaden für die Bevölkerung abzuwehren.
Gerne dürfen unserer Ansicht nach Fußpfleger auch in der jetzigen Zeit arbeiten. Sie sollten aber keine kosmetische Leistung erbringen. Die Dienstleistung ist daher nur angesagt bei Menschen, die aus Altersgründen, aus Gründen mangelnder Beweglichkeit u.ä. ihre Füße nicht mehr selbst pflegen können. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich hierbei nicht um Menschen mit Neuropathie oder Angiopathie handelt und dass die Füße gesund sind - die Behandlungen also nicht medizinisch indiziert sind.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in Zukunft die Begriffe Podologie und Fußpflege strikt trennen und nicht nebeneinander verwenden würden.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ruth Trenkler
Präsidentin
Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
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Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.
Der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. blickt auf eine 65-jährige Verbandsgeschichte zurück und ist heute mit ca. 3.500 Mitgliedern in zehn Landesverbänden die maßgebliche Berufsorganisation von Podologen in Deutschland.