
03/11/2022
Sehr geehrte Patienten,
einige Vorfälle in der Praxis haben mich animiert diesen Beitrag zu verfassen.
Ab 1.10.2022 besteht gemäß § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Maskenpflicht. Dies ist gesetzlich so geregelt.
Wir wollen Sie weder ärgern, noch haben wir Ambitionen unseren Tag damit zu dekorieren, mit Ihnen Diskussionen zu führen warum bei uns Maskenpflicht besteht. Diese Pflicht besteht überall in medizinischen Einrichtungen.
Wir versuchen Ihnen immer freundlich entgegenzutreten, aber wir finden es sehr schade, dass solch eine Zeit mit solchen Auflagen die Gesellschaft so spaltet.
Wir bitten Sie dahingehend, bitte an Ihre Maske zu denken, wenn Sie uns aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Zahnarztpraxis Schenk
i.A.Croy,Jennifer