24/11/2021
Hier die nahezu unverschämten Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich Betrieb in Arztpraxen.
Wir arbeiten seit Beginn der Pandemie mit den größtmöglichen Schutzmaßnahmen ( FFP2 Maske,Hygienemaßnahmen, separate Wartezonen und Luftfiltern) und hatten, trotz Kontakt zu Covid positiven Patienten keine Infektionen.
Wir beteiligen uns nahezu täglich an Impfungen….
Und jetzt diese unmöglichen Auflagen:
Das gilt im Einzelnen:
- Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen müssen beim Betreten einen negativen Testnachweis mit sich führen (das Betreten durch das Personal zum Zwecke der Durchführung eines Tests unmittelbar vor Arbeitsaufnahme ist zulässig).
- Dies gilt unabhängig davon, ob sie geimpft (zwei- oder dreimal) oder genesen sind.
- Die tägliche Testung kann zum einen durch nach Medizinproduktegesetz verkehrsfähige Antigen-Tests in Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
- Alternativ kann ein PCR-Test zweimal pro Woche vorgewiesen werden (gilt 48 Stunden).
- Patienten gelten ausdrücklich nicht als Besucher und unterliegen nicht der Testpflicht.
- Die Praxen müssen ein einrichtungsbezogenes Testkonzept erstellen und Testungen für Beschäftigte und Besucher anbieten (die Kostenübernahme ist derzeit nicht geregelt).
- Die Praxisinhaber müssen die Testpflichten kontrollieren und dokumentieren.
- Die Praxen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde (örtliches Gesundheitsamt) zweiwöchentlich folgende Angaben in anonymisierter Form zu übermitteln:
- Angaben zu allen durchgeführten Testungen (hier auch inklusive der Testergebnisse bei Patienten)
- Angaben zum Anteil der geimpften Personen (die Abfrage des Impfstatus ist hierbei datenschutzrechtlich zulässig)
- Die Daten sind nach sechs Monaten zu löschen.
Die Regelungen gelten bis auf Weiteres.
Die Politik versucht scheinbar den so wichtigen Praxisbetrieb mit diesen Maßnahmen zu erschweren!
Eine adäquate Patientenversorgung und Aufrechterhaltung der Impfmaßnahmen ist unter diesen Bedingungen nahezu unmöglich!