Naturheilpraxis & HP für Psychotherapie Schubert

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Ihre Naturheilpraxis & Praxis Heilpraktiker für Psychotherapie Schubert in Ingolstadt

Kontakt:
Telefon und WhatsApp: +43 677617 53346
E-Post: naturheilpraxis.heilpraktikerfuerpsychotherapieschubert@mail.de

Ihr Heilpraktiker Schubert Florian

07/01/2024

Patientenaufklärung bei Chiropraktischer Behandlung " Aufklärungsvorlage ".

Muster:

Patientenaufklärung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, zur Therapie Ihrer Beschwerden ist eine chiropraktische Behandlung sinnvoll.

Chiropraktik, was ist das?
Chiropraktik ist eine Handgrifftechnik zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken an der Wirbelsäule, an Armen und Beinen sowie Rippen, durch eine rasche, zielgerichtete Bewegung.
Bei der Behandlung können Beeinträchtigungen der Beweglichkeit und daraus entstehende Verkrampfungen der Muskeln sowie Schmerzen gelindert oder behoben werden. Das Gleiten der Gelenkflächen und ihre Funktion wieder herzustellen, das Gefäßsystem wieder ins Gleichgewicht zu bringen, bestimmte Nerven zu stimulieren, einen Reflex auszulösen, also eine Nervenerregung von peripheren Nervenbahnen zum ZNS zu leiten, Verwachsungen im Bereich der Gewebe, die das Gelenk blockieren, zu lösen.
Selbst bei häufiger Anwendung leiern Gelenke, Bänder und Sehnen nicht aus, weil die Gelenke immer aus einer Fehlstellung in die natürliche Normalstellung zurückgebracht werden, nie jedoch umgekehrt.

Welche Komplikationen können auftreten?
Bei Behandlungen an der Wirbelsäule sind gewisse Risiken auch bei sachgemäßer Ausübung der Therapie nicht gänzlich auszuschließen. Bei einer vorgeschädigten Bandscheibe (Bandscheibenvorwölbung oder Bandscheibenvorfall) kann es ganz selten zu einer Schädigung der Nervenwurzel kommen.
Die Symptome sind dabei Gefühlsstörungen in den Armen oder Beinen oder in noch weit geringeren Fällen Lähmungen. Halten diese Symptome länger an, kann eine Bandscheibenoperation nötig werden.
Sind die Gefäße vorgeschädigt, kann es zu Verletzungen der Halswirbelschlagader kommen. Diese Verletzungen sind ebenfalls sehr selten. Dabei kann es auch zu einem Lösen von Blutgerinnseln kommen, die dann Gehirnabschnitte im Sinne eines Schlaganfalls schädigen können. Diese Komplikation erfordert sofortige Behandlung im Krankenhaus, da sie lebensbedrohlich sein kann.



Ihr Heilpraktiker (Praxisstempel)



Einwilligungserklärung:
Ich wurde über die Risiken der chiropraktischen Behandlung informiert. Ich habe das Aufklärungsgespräch verstanden und keine weiteren Fragen.
Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.



Ort, Datum, Uhrzeit / Unterschrift der Patientin/des Patienten





Patientenaufklärung



Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin,

zur Therapie Ihrer Beschwerden ist eine medikamentöse Behandlung über Injektionen/Infusionen sinnvoll.


Was bedeutet das und was wird injiziert?
- Präparate, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Dosierung nicht oral verabreicht werden können, werden in den Gesäßmuskel, unter die Haut oder in die Armvene injiziert, wie z.B. hochdosiertes Vitamin C. Auch werden verschiedene andere
Medikamente wie homöopathische Mittel, Phytotherapeutika und, oder Vitamine meist intramuskulär injiziert.


Welche Komplikationen können auftreten?
Um eine schnelle Wirkung zu erreichen, ist oft die Gabe eines Medikamentes über eine Injektion sinnvoll.
Trotz sorgfältigem sterilen Vorgehens nach dem geltenden medizinischen Hygienestandard können bei Behandlungen mit Injektionen in den Weichteilen oder an den Nervenwurzeln zu Abszessbildungen, Blutergüssen, allergischen Reaktionen bis zum allergischen Schock oder Nervenschädigungen kommen.

Bei einer Infusionstherapie sind allergische Reaktionen mit Juckreiz und Hautausschlag möglich.
Wenn Sie eine solche Behandlung nicht wünschen, teilen Sie es mir bitte mit! Wir werden dann nach Alternativen suchen, soweit eine solche medizinisch in Betracht kommt.




Ihr Heilpraktiker (Praxisstempel)



Einwilligungserklärung:
Ich wurde über die Risiken der Injektions-Behandlung informiert. Ich habe das Aufklärungsgespräch verstanden und keine weiteren Fragen.

Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.




Ort, Datum, Uhrzeit / Unterschrift der Patientin/des Patienten



Patientenaufklärung





Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin, zur Therapie Ihrer Beschwerden habe ich Ihnen die Akupunktur als Therapie empfohlen.


Was ist Akupunktur?

Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien des Körpers aus (Qi), die auf Meridianbahnen zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben. Ein gestörter Energiefluss wird für Erkrankungen verantwortlich gemacht und durch Stiche in auf den Meridianen liegenden
Akupunkturpunkte ausgeglichen. Bei eng verwandten Methoden wird stumpfer Druck auf die Punkte ausgeübt (Akupressur) oder sie werden erwärmt (Moxibustion) Diese Therapie hat sich in unserer Praxis besonders in der Schmerztherapie bewährt.


Welche Komplikationen können auftreten?

Es kann an der Einstichstelle bluten oder sich auch ein kleiner Bluterguss (Hämatom) bilden.
Akupunktur kann eine zeitlich begrenzte Wirkungsreaktionen auslösen.
Es kann zu folgenden Erscheinungen kommen:
Müdigkeit und eine tiefwirkende Entspannung. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Verkehrstüchtigkeit eine gewisse Zeit eingeschränkt sein kann. Kreislaufschwäche, Schwitzen, Schwächegefühl oder Schlafstörungen.
Durch die Nutzung von sterilen Einmalnadeln besteht ein nur sehr geringes Risiko einer lokalen und allgemeinen Entzündung.
Die Verletzung innerer Organe wird in Einzelfällen beschrieben ( z.B. Lunge mit Ausbilden eines sogenannten Pneumothorax ) bei Nadelung in dem entsprechenden Bereich. Wenn Sie eine Akupunktur - Behandlung nicht wünschen, teilen Sie es mir bitte mit! Ich werde dann nach Alternativen suchen, soweit diese medizinisch in Betracht kommen.



Ihr Heilpraktiker (Praxisstempel)



Einwilligungserklärung:
Ich wurde über die Risiken der Akupunktur-Behandlung informiert. Ich habe das Aufklärungsgespräch verstanden und keine weiteren Fragen.

Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.


Ort, Datum, Uhrzeit der Patientin, des Patienten

07/01/2024

Patienteninfo " Thema Transparenz, was kann / darf ein Heilpraktiker für seine Leistungen verlangen " Gebührenordnung für Heilpraktiker !

Gerne sende ich Ihnen die Gebührenordnung als PDF oder in gedruckter Ausgabe zu !
Dazu einfach eine Anfrage über den WhatsApp Button stellen.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG.

Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.

Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).

Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, daß sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
Allgemeine Grundsätze

Eine Rechnungserstellung hat korrekt im Sinne der Nebenpflichten aus dem
Behandlungsvertrag zu erfolgen. Die Rechnung muss in ihrer Form sowohl für den Zahlungspflichtigen, als auch für den möglichen Kostenträger übersichtlich und nachvollziehbar sein. Hierbei sind insbesondere anzugeben:

a) Vor- und Zuname sowie die vollständige Adresse des Patienten
b) die vollständige Diagnose
Hierbei sind für alle im entsprechenden zeitlichen Zusammenhang durch den Heilpraktiker festgestellten und/oder behandelten Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen die entsprechenden Diagnosen in nachvollziehbarer Form anzugeben, so daß sich ein erkennbarer Zusammenhang zu allen Behandlungsmaßnahmen sowie den verordneten oder verwendeten Arzneimitteln ergibt.
c) jede Einzelleistung mit der entsprechenden GebüH-Ziffer
d) jeder Einzelbetrag der entsprechenden Leistung
e) jeder Leistungskomplex mit dem entsprechenden Datum

Im Rahmen seines ganzheitlichen Behandlungszieles wendet der Heilpraktiker die notwendigen Verfahren an, die zu einer diagnostischen Abklärung und einer entsprechenden therapeutischen Beeinflussung des jeweiligen Krankheitsgeschehens notwendig sind.

Für die Anwendung von Injektions- und Infusionspräparaten bei erstattungsberechtigten Patienten ist die folgende Anmerkung zu beachten:

Nach § 4 Abs. 3 der Musterversicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherungen werden Arzneimittel grundsätzlich nur dann erstattet, wenn sie vom Behandler verordnet und vom Patienten aus der Apotheke bezogen werden. Ohne Rechtspflicht erstatten einige Kostenträger Arzneimittelkosten auch dann, wenn nicht der Patient das Arzneimittel (ggf. Ampullen) aus der Apotheke bezieht, sondern lediglich einzelne Ampullen aus Praxisvorräten verwendet werden und diese mit Namen und Preis auf der Rechnung erscheinen. Die Arzneimittel sollten aus rechtlichen Gründen, auf der Rechnung von den persönlichen Leistungen gesondert als AUSLAGEN ausgewiesen werden. Ampullen, die ohne gesonderte Berechnung zur Anwendung kommen, sind ebenfalls namentlich zu benennen.

Fremdleistungen, wie Kosten eines Fremdlabors, soweit der Heilpraktiker Laboruntersuchungen nicht im eigenen Labor oder als Gesellschafter einer Laborgemeinschaft erbringt, sind nur mit dem Gestehungspreis berechenbar. Verauslagte Arzneimittel, wie Ampullen, Infusionsflaschen oder sonstige Materialien, können ebenso nur mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen. Alle Fremdleistungen sind auf der Rechnung grundsätzlich vom übrigen Honorar getrennt als AUSLAGEN auszuweisen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind nicht gesondert berechnungsfähig:

Porto- und Versandkosten innerhalb einer Laborgemeinschaft, Kleinmaterialien wie Zellstoff- und
Mulltupfer, Schnellverbandmittel, Verbandspray, Einmalspatel und
-stäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge, kleine Mull- und Zellstoffkompressen. (Werden wegen der Besonderheit des Falles größere Mengen Mull oder Zellstoff benötigt, können diese mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen). Mittel zur Oberflächenanaesthesie, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Puder und Salben sowie geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung. Einmalartikel, wie: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalkatheter, Einmaldarmrohre.

Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Eine verständliche Beschreibung dieser Leistung kann erforderlich sein. Die Kennzeichnung der analogen Leistung mit einem „A" zur entsprechenden Ziffer ist möglich.

Sofern keine analoge Leistungsziffer gegeben ist, kann die Leistung ohne GebüH-Ziffer mit einer Leistungsbeschreibung dargelegt werden. Das zitieren aus anderen Leistungsverzeichnissen ist möglich.
Inhaltsverzeichnis

A

Aderlaß 26.2
Aerosolanwendung 23 Akupunktur 21
Aknepusteln, Entfernung von 31.2
Atemtherapie 20.1
Attest 11
Augenhintergrundspiegelung 14.2
Augenvordergrunduntersuchung 14.1
Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes 3


B

Bäder, medizinische 36
Baunscheidt-Behandlung 27.11
Begasung von Extremitäten 30.2
Beratung 5 Beratung außerhalb der Sprechstunde 6 Beratung an Sonn- und Feiertagen 8
Beratung bei Nacht 7
Bestrahlungen 39.1-2 Biersche Stauung 27.12 Bindegewebsmassage 20.3
Bioelektronische Diagnostik 16.3
Blutausstrichdifferenzierung 12.10 Blutegelbehandlung 27.1 Blutentnahme 26.1
Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit 12.12
Blutstatus 12.7
Blutuntersuchungen, sonstige 13
Blutwäsche 25.11
Blutzuckerbestimmung 12.8


C

Cantharidenpflaste rbehandlung 27.8 Carzinoch rom-Reaktion 12.5
Chemische Untersuchung 12.13
Chemische Untersuchung, aufwendig 12.14
Chemogramm 12.13
Chiropraktik 34.1-2 D

Diätplan 11.3


E

Eigenblutinjektion 24.1 Eigenharninjektion 24.2 Einreibungen zur Therapie 20.8
EKG 14.6-7
Elektroneuraldiagnostik 16.1
Elektrophysikalische Methoden 39
Elektrobäder 37.4-5 Enzymdiagnostik 12.14 Erstuntersuchung 1
Erythrozytenzählung 12.11


F

Fangopackungen 38.1
Fontanellen, Setzen von 27.7


G

Gefäßdoppler-Untersuchung 14.10
Grundumsatzbestimmung nach Read 14.3
Grundumsatzbestimmung mittels Atmungsuntersuchung 14.4


H

Hämoglobinbestimmung 12.9
Harnuntersuchung 12.1-4
Haubesuch 9
Hausbesuch als Eilbesuch 9.2 Hausbesuch bei Tag 9.1
Hausbesuch: nachts oder sonntags 9.3 Hausbesuch, Nebengebühren 10
Hautwiederstandsmessung 16.4
Heilmagnetische Behandlungen 18.1-2
Heißluftbäder 37.1-3
Herz-Kreislaufuntersuchungen (Schellong) 14.9
Homöopathie, klassische Repert. 2
HOT-Behandlung 25.11
Hydrotherapeutische Anwendungen 36

I
Inflitration, paravertebrale 28
Infusion 25.7-8 Inhalation 22 Injektion 25


K

Kirlian-Fotografie 15.1 Kneipp’sche Anwendungen 36.4
Krankheitsbescheinigung 11.1-2 Kristallographie 12.15
Kurplan/Diätplan 11.3


L

Leukozytenzählung 12.11
Lichtbäder 39.1-2
Lungenkapazität, Prüfung der 14.5
Lymphdrainage 20.6


M

Magnetfeldtherapie 39.10
Massagen 20 Medico-mechanische Apperate, Beh. 20.7
Mikroskopische Untersuchungen 12.13


N

Nervenpunktmassage 20.2 Neuraltherapie 25.6
Neorologische Untersuchungen 17


O

Ohrspülung 30.1
Osteopathie 35.1-6
Oszillogramm-Methoden 14.8
Ozoninjektion 25.9-10 P

Paravertebrale Infiltration 28
Parrafin-Packungen 38.2-3 Pflasterverbände 33.2
Photoaufnahmen zur Diagnose 15.1-2
Photometrie 12.15
Prießnitzpackungen 38.4
Psychotherapeutische Behandlungen 19.1-8
Pustulieren 27.10


Q

Quaddelbehandlung 25.4


R

Reizstromtherapie 39.12 Reiztherapie, Intracutane 25.4
Repertorisation, klass. Homöopathie 2
Roedersche Behandlung 29


S

Sauerstoffinhalation 23
Saugapparate, Behandlung mit 27.6
Segmentdiagnostik 16.2 Skarifikation der Haut 27.2 Sondermassagen 20.6
Spirometrische Untersuchungen 14.5 Sprachstörungen, Behandlung von 19.7


Sch

Schlenzbänder und –packungen 36.1/38.4 Schrägbrettbehandlung 20.6
Schriftliche Auslassungen 11
Schröpfen 27.3-4


T

Teilmassage 20.4


U

Ultraschallbehandlungen 39.13 Untersuchung, eingehende 1
Unterwassermassage 20.6
Urinuntersuchung 12.1-4


V,W

Verbände 33
Wiederholungsverordnung 3
Wundversorgung 32
Leistungsübersicht

1-10 Allgemeine Leistungen

1 Für die eingehende, das gewöhnliche Maß
übersteigende Untersuchung € 12,30 bis 20,50

2 Durchführung des vollständigen Krankenexamens
mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen
Homöopathie € 15,40 bis 41,00

Hinweis:
Die angegebenen Beträge stellen statistische
Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar.

3 Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige
Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers bis € 4,50
4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer,

gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung
Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1. € 16,40 bis 22,00
5 Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls
einschließlich einer kurzen Untersuchung € 8,20 bis 20,50

Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.

6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit € 17,00 bis 24,50

7 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr € 19,50 bis 28,50
8 Für die gleichen Leistungen wie unter 5,
jedoch sonn- und feiertags € 15,40 bis 27,00
Anmerkung:
Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im
Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.
9 Hausbesuch, einschließlich Beratung
9.1 bei Tag € 21,50 bis 29,50

9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) € 24,00 bis 32,00

9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen € 27,50 bis 36,50

10 Nebengebühren für Hausbesuche

Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag bis € 5,50

10.2 für jede angefangene Stunde bei Nacht bis € 10,50

Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:

10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche
Verkehrsmittel

10.4 durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer

10.5 bei Tag bis € 1,25

10.6 bei Nacht bis € 2,50


10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so
können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung
gebracht werden bis € 0,25

Anmerkung:
Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die
Fahrkosten entsprechend ausgeteilt

10.8 Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich
entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und
außerdem für den Zeitaufwand € 10,50 bis 20,50

pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

11.1 Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im
Interesse des Patienten € 3,60 bis 15,50

11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten € 10,30 bis 20,50 (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)

11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei
Ernährungs- und Stoffwechselstörungen € 10,50 bis 26,00

Anmerkung:
Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig.

12 Chemisch-physikalische Untersuchungen

12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch
visuellen Farbvergleich bis zu € 3,10

Anmerkung:
Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie u,e Bestimmung des pH-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig.
12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.) bis zu € 4,60

12.4 Harnuntersuchung, nur Sediment bis zu € 4,60

12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu € 17,90

12.7 Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11) bis zu € 18,00

12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu € 8,00

12.9 Hämoglobinbestimmung bis zu € 5,50

12.10 Differenzierung des gefärbten Blutausstriches bis zu € 7,70

12.11 Zählung der Leuko- und Erythrozyten bis zu € 5,50

12.12 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit
(BKS) einschließlich Blutentnahme bis zu € 6,00

12.13 Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder
schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld,
pro Untersuchung bis zu € 9,50

12.14 Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie,
Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese,
Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) bis zu € 10,50

12.15 Photometrie, pro Einzeluntersuchung bis zu € 10,50

Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei
Ziff. 12.13, 12.14 oder 12.15 ist anzugeben.

13 Sonstige Untersuchungen

13.1 Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahrenbesonders schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im
strömenden Blut oder Untersuchungen
nach v. Bremer, Enderlein usw. € 10,50 bis 31,00

Anmerkung:
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
14 Spezielle Untersuchungen

14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung
des Augenvordergrundes
€ 5,20 bis 10,50
14.2
Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes
Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.
€ 5,20 bis 10,50
14.3
Grundumsatzbestimmung nach Read € 5,20 bis 8,00
14.4 Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der
Atemgasuntersuchung
€ 10,30 bis 26,00
14.5 Prüfung der Lungenkapazität
(Spirometrische Untersuchung)
€ 10,50 bis 20,50
14.6
Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen € 26,00 bis 51,50
14.7 Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen,
Brustwandableitungen
€ 20,50 bis 31,00
14.8
Oszillogramm-Methoden € 5,20 bis 25,50
14.9
Spezielle Herz-KreislaufUntersuchungen (Schellong)
Anmerkung: Nicht neben Ziffer 1 oder 4 berechenbar. € 10,50 bis 25,50

14.10 Ultraschall-GefäßdopplerUntersuchung zur
peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung

15 Photoaufnahmen

15.1 Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, bis € 11,30
Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) € 5,50 bis 15,50

15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet

Anmerkung:
Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren.
Photoaufnahmen, die Studienzwecken des
Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.
16 Bioenergetische Verfahren

16.1 Elektro Neural-Diagnostik € 10,50 bis 26,00

16.2 Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. € 5,20 bis 20,50

16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik € 15,50 bis 41,00

16.4 Hautwiderstandsmessungen € 5,20 bis 26,00

Anmerkung:
Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.

17 Neurologische Untersuchungen

17.1 Neurologische Untersuchung € 5,20 bis 26,00

Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des
Heilungsverlaufes erforderlich erscheint

18-23 Spezielle Behandlungen 18 Heilmagnetische Behandlungen


18.1 Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer
Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten € 5,50 bis 10,50

18.2 Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß
überschreiten € 5,50 bis 10,50

19 Psychotherapie

19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer € 15,50 bis 26,00

19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer € 26,00 bis 46,00

19.3 Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes € 15,50 bis 38,50

19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je
zweizeiliger Schreibmaschinenseite bis € 15,50

19.5 Psychologische Exploration mit
eingehender Beratung € 15,50 bis 46,00

19.6 Anwendung und Auswertung von
Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) € 15,50 bis 38,50
19.7 Behandlung von Störungen der
Sprechorgane je Sitzung € 10,50 bis 31,00

Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlehrkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.

19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose € 15,50 bis 26,00

20 Atemtherapie, Massagen

20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren € 13,00 bis 31,00

20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius,
Aurelius u.a. Spezialnervenmassage € 8,00 bis 15,50

20.3 Bindegewebsmassage € 8,00 bis 20,50

20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) € 5,50 bis 10,50

20.5 Großmassage € 10,50 bis 18,00

20.6 Sondermassagen € 10,50 bis 20,50
- Unterwasserdruckstrahlmassage
- Lymphdrainage
- Schrägbettbehandlung u.a.

20.7 Behandlung mit physikalischen oder
medico-mechanischen Apparaten € 10,50 bis 26,00

20.8 Einreibungen zu therapeutischen
Zwecken in die Haut € 5,50 bis 8,00

21 Akupunktur

21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose € 10,30 bis 26,00

21.2 Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen
und Quaddelungen in Akupunkturpunkte € 5,20 bis 15,50

22 Inhalationen

22.1 Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der
Sprechstunde ausgeführt werden € 5,50 bis 13,00


23 Aerosole

23.1 Anwendung von Aerosolen mit Kompressor,
Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten € 5,20 bis 15,50

24-30 Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen – Hautableitungsverfahren 24 Eigenblut, Eigenharn


24.1 Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme
und Reinjektion € 10,30 bis 13,00

24.2 Eigenharninjektion € 5,20 bis 13,00

25 Injektionen, Infusionen

25.1 Injektion, subkutan bis € 5,20

25.2 Injektion, intramuskulär bis € 5,20

25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis € 7,70

25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
pro Sitzung € 7,20 bis 13,00

25.5 Injektion, intraartikulär € 5,20 bis 15,50

25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen
nach Hunecke € 7,70 bis 26,00

25.7 Infusion bis € 8,70

25.8 Dauertropfinfusion bis € 12,80

Anmerkung:
Für die bei Infusionen gegebenenfalls eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet.

25.9 Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder
Sauerstoff), intramuskulär € 7,70 bis 13,00

25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell € 13,00 bis 26,00

25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) € 26,00 bis 51,50 26 Blutentnahmen

26.1 Blutentnahme bis € 3,60

26.2 Aderlaß bis € 12,80

27 Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren

27.1 Setzten von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband € 10,50 bis 31,00

27.2 Skarifikation der Haut € 5,50 bis 10,50

27.3 Setzten von Schröpfköpfen, unblutig € 5,20 bis 8,00

27.4 Setzten von Schröpfköpfen, blutig € 10,50 bis 20,50

27.5 Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel € 5,20 bis 10,50

27.6 Anwendung großer Saugapparate für
ganze Extremitäten € 10,50 bis 26,00

27.7 Setzen von Fontanellen € 5,20 bis 15,50

27.8 Setzen von Cantharidenblasen € 5,20 bis 10,50

27.9 Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) € 5,20 bis 10,50

27.10 Anwendung von Pustulantien € 5,20 bis 10,20

27.11 Baunscheidtieren € 10,30 bis 20,50

27.12 Biersche Stauung € 5,20 bis 8,00

28 Infiltrationen

28.1 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse
Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion € 7,70 bis 15,50

28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich
mehrerer Körperregionen € 10,30 bis 36,00

29 Roedersches Verfahren

29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren € 8,00 bis 15,50

30 Sonstiges

30.1 Spülung des Ohres € 8,00 bis 15,50
30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze
Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff € 10,30 bis 36,00

31 Wundversorgung, Verbände und Verwandtes

31 Abszesse u.a.

31.1 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses € 5,20 bis 13,00

31.2 Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung € 5,20 bis 10,50

32 Versorgung einer frischen Wunde

32.1 bei einer kleinen Wunde € 5,20 bis 10,50

32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde € 10,30 bis 15,50

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung)

33.1 Verbände, jedes Mal € 5,20 bis 15,50

33.2 elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände € 5,20 bis 15,50

33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband € 5,20 bis 13,00

Anmerkung:
Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung.

34 Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung

34.1 Chiropraktische Behandlung € 10,50 bis 18,00

34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule € 15,40 bis 19,00

Anmerkung zu Ziff. 34.2:
Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule pro Behandlungsfall kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen.

35 Osteopathische Behandlung

35.1 des Unterkiefers € 7,70 bis 15,50

35.2 der Schultergelenke € 15,40 bis 26,00

35.3 der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel,
der Vorderarme und der Fußgelenke € 15,40 bis 26,00

35.4 der Schlüsselbeine und der Kniegelenke € 5,20 bis 15,50

35.5 der Daumen € 5,20 bis 13,00
35.6 der Finger und Zehen € 5,20 bis 13,00

36 Hydro- und Elektrotherapie

Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische Anwendungen

36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades € 5,20 bis 15,50

36.2 Leitung eines ansteigenden Teilbades € 5,50 bis 8,00

36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) € 7,70 bis 23,00

36.4 Kneippsche Güsse € 5,50 bis 8,00

37 Elektrische Bäder- und Heißluftbäder

37.1 Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm € 5,50 bis 8,00

37.2 Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine € 8,00 bis 10,50

37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten € 5,20 bis 10,50

37.4 Elektrisches Vierzellenbad € 8,00 bis 13,00

37.5 Elektrisches Vollbad (Stangerbad) € 7,70 bis 13,00

38 Spezialpackungen

38.1 Fangopackungen € 8,00 bis 15,50

38.2 Paraffinpackungen, örtliche € 8,00 bis 15,50

38.3 Paraffinganzpackungen € 10,50 bis 23,00

38.4 Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen,
Prießnitz- und Schlenzpackungen € 10,50 bis 31,00

Anmerkung:
Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet.

39 Elektro-physikalische Heilmethoden

39.1 Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen € 5,50 bis 8,00

39.2 Ganzbestrahlungen € 7,70 bis 10,50

39.4 Faradisation, Galvanisation und verwandte
Verfahren (Schwellstromgeräte) € 5,50 bis 15,50
39.5 Anwendung der Influenzmaschine € 5,50 bis 10,50

39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) € 5,50 bis 8,00

39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen € 5,20 bis 10,50

39.8 Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit
verschiedenen Apparaten € 5,50 bis 15,50

39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen-
und Mikrowellenbehandlung € 8,00 bis 18,00

39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten € 10,50 bis 20,50

30.11 Elektromechanische und elektrothermische
Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) € 5,50 bis 31,00

39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator € 5,50 bis 26,00

39.13 Ultraschall-Behandlung € 5,50 bis 15,50

Adresse

Hofmillerstr . 33
Ingolstadt
85055

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

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